Eine Alternative zum klassischen Bankkredit bieten Anleihen und Schuldscheindarlehen. Mit diesen Instrumenten stellen Investoren einem Unternehmen wie bei einem Kredit Kapital für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Als Gegenleistung erhalten sie Zinsen und am Ende der vereinbarten Laufzeit ihr Kapital zurück.
Zwischen Anleihen und Schuldscheindarlehen gibt es einen großen Unterschied. Bei Anleihen handelt es sich um Wertpapiere, ein Schuldscheindarlehen ist hingegen kein Wertpapier sondern ein Vertrag nach bürgerlichem Recht.
Ob die Wahl der Verbriefung nun auf Anleihe oder Schuldscheindarlehen fällt ist meistens von den Investoren abhängig. Für mehr Informationen zu diesem spannenden und umfangreichen Thema können Sie gerne einen Termin vereinbaren.
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Anleihen
Anleihen, auch Bonds oder, wenn sie von Unternehmen begeben wurden, auch Corporate Bonds genannt, sind Wertpapiere. Sie verbriefen eine Verbindlichkeit eines Unternehmens. Die Käufer der Anleihe erwerben neben dem Recht auf Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit auch das Recht auf den Erhalt von Zinsen. Als Wertpapiere unterliegen sie dem Kapitalmarktrecht, und der Emittent muss sich an eine ganze Reihe von Vorschriften halten.
Eine Anleihe beinhaltet im Normalfall folgende Parameter:
- Der Emittent (das Unternehmen, das die Anleihe begibt und sich damit Geld von Investoren leiht)
- Den Nominalbetrag oder das Emissionsvolumen (Das ist jener Betrag, den die Anleihe verbrieft, also zum Beispiel 5 Mio Eur)
- Die Stückelung (Meist ist eine Anleihe in mehrere oder sogar sehr viele Stücke aufgeteilt, zum Beispiel in Stücke zu je 100.000 Eur. Damit ist gemeint, dass ein Investor mindestens 100.000 Eur der Anleihe kaufen oder verkaufen kann oder eben ein Vielfaches davon.)
- Die Laufzeit (zum Beispiel drei, fünf, sieben oder zehn Jahre, manchmal sogar länger)
- Den Zinssatz (dieser richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau zum Laufzeitbeginn plus einem für den Emittenten von den Investoren erwarteten Risikoaufschlag, insgesamt also zum Beispiel 5,5% p.a. Hier kann sich aber auch eine komplizierte Formel befinden, die den Zinssatz von bestimmten Faktoren wie Währungen oder anderen Zinssätzen abhängig macht.)
- Die Zahlungsart des Zinssatzes (meist vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, es gibt aber auch den Fall, dass die Zinsen und Zinseszinsen erst am Ende der Laufzeit gezahlt werden. Dann handelt es sich um eine Nullkupon oder Zerokupon Anleihe)
- Die Zinskonvention (Das ist eine Information darüber, wie die Zinsen zwischen zwei Zinszahlungs- oder Kuponterminen berechnet werden, also wie etwa mit Monaten verfahren wird, die 31 Kalendertage haben, was geschieht, wenn der Zinszahlungstermin auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt, und so weiter. Hier gibt es sogenannte Zinskonventionen, wie etwa 30/360 ISMA, act/act ISMA,und Zusätze wie folgender Bankarbeitstag modifiziet und noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten, die sich im Laufe der Zeit eingebürgert haben.)
- Informationen zur Besicherung und Besonderheiten wie beispielsweise Kündigungsrechte, Wandlungsrechte und vieles mehr.
- Und natürlich den Preis oder Kurs der Anleihe, entweder zum Zeitpunkt der Emission oder dann jeweils während der Laufzeit. Anleihen werden in Prozent vom Nominalwert quotiert. Eine Anleihe, die also bei 100% steht, ist genau ihren Nominalbetrag wert.
Da Anleihen Wertpapiere sind, können sie am Kapitalmarkt frei gehandelt werden. Es gibt meist einen sogenannten Clearer (das ist ein Wertpapierdienstleister, wie etwa Euroclear), der die Informationen darüber sammelt, wer gerade Inhaber einer bestimmten Anleihe ist, damit die Zinsen auch an den richtigen Investor gezahlt werden können.
Schuldscheindarlehen
Ein Schuldscheindarlehen ist rechtlich kein Wertpapier sondern ein Vertrag nach bürgerlichem Recht zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger oder mehreren Gläubigern. Die Form ist deshalb theoretisch frei und unterliegt nicht den strengen Gesetzen des Kapitalmarktrechts. Die Funktionsweise ist aber der Anleihe sehr, sehr ähnlich. Die Ausgestaltung wie etwa der Nominalbetrag des Darlehens, den Zinssatz, die Zinsperioden, etc. sind ebenso wie bei einer Anleihe. Allerdings können Schuldscheindarlehen nicht einfach so am Kapitalmarkt gehandelt werden, sondern werden wie auch Schecks oder Wechsel per Zession abgetreten. In manchen Fällen bedarf der Weiterverkauf auch der Zustimmung des Emittenten. In jedem Fall muss der Emittent informiert werden, wenn ein Schuldscheindarlehen übertragen wird, damit dieser die Zinsen auch an den richtigen Investor zahlt. Hier gibt es nämlich keine Clearingstelle! Dafür ist das Begeben eines Schuldscheindarlehens einfacher und kostet weniger. Aus Sicht des Investors bieten Schuldscheindarlehen noch einen weiteren Vorteil: Sie sind Buy-and-Hold Instrumente und können deshalb mit Anschaffungskosten in der Bilanz geführt werden. Es entfällt das aufwändige Mark-to-Market, das für Wertpapiere gilt. Genaue Informationen zur Ausgestaltung, Begebung und Bewertung finden Sie übrigens auf unserer Wissensseite https://schuldscheine.kapitalmarktteam.de
Privatplatzierung oder Publikumsemission von Anleihen
Von einer Privatplatzierung (engl. Private Placement) spricht man, wenn eine Wertpapieremission nur einem kleinen, beschränkten Käuferkreis von weniger als 50 Investoren angeboten wird. Meistens werden Privatplatzierungen sogar nur an einen einzigen oder eine Handvoll Investoren verkauft. Eine Publikumsemission (engl. Public Placement) richtet sich hingegen an einen großen, meist unbegrenzten Personenkreis.
Das Gesetz sieht für die Publikumsemission von Anleihen deutlich mehr und strengere Vorschriften vor, da hier häufig auch Privatanleger angesprochen werden, die als besonders schutzbedürftig gelten. Zudem sind der Verkauf, die Erstellung eines Prospekts, die laufende Verwaltung und die Veröffentlichungsvorschriften deutlich aufwändiger und teurer als bei einer Privatplatzierung.